In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person - insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation - festhält und mir ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.
Die Mustervorlagen, welche Sie beim Erstellen des Berichtes unterstützen, finden Sie auf der Website von berufsbildung.ch