Die Abschlussnote für die Ausbildung der Recyclistinnen/Recyclisten EFZ setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen. So erhält Ihr Auszubildender beispielsweise im ÜK-Kurs eine Note, welche für die Endnote miteinberechnet wird. Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan bilden die rechtlichen Grundlagen für das neue Qualifikationsverfahren. In den Ausführungebestimmungen zum Qualifikationsverfahren und im Konzept sind sämtliche wichtigen Informationen zum Qualifikationsverfahren festgehalten.